Definition
Was wir unter einem Objekt verstehen
Als Objekt wird in folgendem alles bezeichnet, was im allgemeinen Sinn einen gewissen Schau-, Erlebnis-, Bildungs- oder Erholungswert hat. Das können Bauwerke (aller Epochen und Stilrichtungen), Naturdenkmale (Wasserfälle, Berge, Gesteinsformationen), Gedenkstätten, Sammlungen aller Art, Freizeitparks und vieles andere mehr sein. Eben alles, wo es sich lohnt, die Freizeit zu verbringen und erholsame Stunden zu erleben.
Nicht eingeschlossen in diese Definition sind Gaststätten, Hotels, Bahnhöfe, Sportstätten, Bibliotheken o.ä.., sofern auf sie die obige Definition nicht zutrifft. Gegenbeispiele: Eine Wassermühle mit angeschlossener Gaststätte, eine Bibliothek in einem säkularisierten Kloster, ein zum Museum umgestalter Bahnhof an einer stillgelegten Strecke, ein Spielkasino mit Führungen am Vormittag, eine Sonderveranstaltung in einem Sportstation u.ä.m..
Alle Freizeit-Objekte sind regional und nach der PLZ geordnet.